Widerrufsbelehrung
Dieser Text ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem Start muss er anwaltlich geprüft werden — insbesondere die Frage, ob es sich um Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB handelt und ob eine Insolvenzabsicherung erforderlich ist.
Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Ob und in welchem Umfang diese Ausnahme auf die hier angebotenen Reisen anwendbar ist, muss vor dem Start anwaltlich geprüft und dieser Text entsprechend angepasst werden.
Unabhängig davon
Die oben genannten Stornobedingungen gelten unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht und sind Bestandteil jeder Buchungsbestätigung.
